Donnerstag, 17. Mai 2012

Abfallentsorgung

Bioabfälle, Restmüll, Altpapier, Container. Die Entsorgung erfolgt getrennt nach Müllbezirken zu folgenden Terminen:

Abfallkalender 1. Halbjahr 2012 

Abfallkalender 2. Halbjahr 2012


Gelber Sack

Was darf in den "Gelben Sack" und was nicht?

Bitte beachten Sie unbedingt die nachstehenden Informationen zu diesem Thema. Sofern Sie den "Gelben Sack" mit unerlaubten Inhalten füllen, wird das Abfuhrunternehmen die Mitnahme verweigern:

Erlaubt:

Verboten:

Verpackungen mit dem "grünen Punkt"

Verpackungen ohne den "grünen Punkt"

Verpackungen aus Kunststoff
z. B. leere Becher von Milchprodukten, Behälter von Spülmitteln, Joghurtbecher, Plastiktüten, Folien...

Haushaltswaren, Plastikschüsseln, Spielzeug, Hygieneartikel, Bänder, Schläuche, Gummi, Dämmstoffe, Metallgegenstände

Verpackungen aus Verbundmaterialien
z. B. Getränke- und Milchkartons (Tetrapacks)...

Verpackungen mit Schadstoffresten
(z. B. noch gefüllte Spray- und Lackdosen)

Verpackungen aus Weißblech und Aluminium
z. B. Konserven- und Getränkedosen, Aludeckel von Joghurt- oder Sahnebechern, Aluschalen, Alufolien, Alutuben, Verschlüsse von Einwegflaschen und -gläsern, leere Spraydosen...

Landwirtschaftliche Silofolien, gewerbliche Produktionsabfälle, Transport- und Umver-
packungen (z. B. Schrumpffolien und Verpackungsstyropor), Kunststoffbecher, Blumentöpfe aus Kunststoff etc.

Die Abfuhr erfolgt unmittelbar durch die Firma Fehr, Lohfelden (Hotline/Telefon 0800 6665445) an den aufgeführten Tagen:

Abfuhrtermine Gelber Sack 2012

Bitte beachten Sie, dass die Abfuhr an den vorstehenden Tagen schon ab 6.00 Uhr beginnt. Bitte stellen Sie die Wertstoffsäcke rechtzeitig bereit!


Sperrmüll

Die Entsorgung erfolgt auf Antrag. Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung:

Abholung / Ausfüllen des Antragsformulars im Bürgerbüro der Stadt Sontra
Download / Ausdruck des Antragsformulares
Antragstellung per Online-Formular


Sperrige Abfälle werden auf Antrag von der Stadt Sontra zu einem von ihr festgelegten Zeitpunkt jeweils am Straßenrand im Bereich des Grundstückes abgeholt.

Der Abholzeitpunkt wird dem Besitzer in der Regel eine Woche vor Abholung mitgeteilt. Auf der Anmeldungskarte ist die Art und Menge des abzuholenden Sperrmülls anzugeben. Sollten von dem Abfallbesitzer Gegenstände zur Abholung beantragt worden sein, die keinen Sperrmüll darstellen, wird ihm dies mitgeteilt. Nicht mit Karte angemeldeter Sperrmüll wird nicht entsorgt.

Die Entsorgung sperriger Abfälle erfolgt ausschließlich für solche in Haushaltungen anfallenden Abfälle, die wegen ihrer Abmessungen nicht zur Aufnahme in den bereit gestellten Abfallgefäßen geeignet sind, jedoch gemeinsam mit Restmüll (§ 6) entsorgt werden können.

Von der Abholung auch ausgenommen ist Sperrmüll, der auf Grund seiner Größe, seines Gewichtes oder Volumens nicht mit den technischen Einrichtungen an den eingesetzten Sammelfahrzeugen verladen werden kann, oder der die technischen Einrichtungen an den zur Sammlung eingesetzten Fahrzeugen stören oder beschädigen kann.

Die Abfuhrmenge je Anmeldung wird beschränkt auf 2 cbm je Abfuhr. Die Anzahl der möglichen Abfuhren wird auf zwei je Wohneinheit im Kalenderjahr begrenzt. Wird außerhalb der Abfuhrtermine eine besondere Sperrmüllabfuhr beantragt (Expressabfuhr), sind gesonderte Abfallgebühren zu zahlen.

Je Abfuhr werden folgende Gebühren erhoben:

a) bis zu 2 cbm (lose) = 230,00 EUR/Abfuhr
b) für jeden weiteren cbm = 100,00 EUR/Abfuhr


Elektroschrott, Kühl- und Gefriergeräte


Die Abfuhrmodalitäten und Termine werden gesondert bekannt gemacht.
Die Bekanntmachung der Termine 2012 finden Sie hier.

Kategorien
Haushaltsgroßgeräte
Haushaltskleingeräte
Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik
Geräte der Unterhaltungselektronik
Beleuchtungskörper
elektrische und elektrotechnische Werkzeuge (mit Ausnahme ortsfester industrieller Großgeräte)
Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte
Medizinprodukte (mit Ausnahme implantierter und infektiöser Produkte)
Überwachungs- und Kontrollinstrumente

Für die Abholung von Geräten durch den städtischen Bauhof wird eine Gebühr von 25,00 EUR je Fahrt erhoben.
 
Autobatterien und -zubehörteile, Reifen incl. Felgen

Betriebsgelände der Firma Ladner, Brodberg.
 
Sondermüll

Termine und Standorte für die Abgabe von Sondermüll entnehmen Sie bitte den
gesonderten Bekanntmachungen.